Erziehung und Ausbildung
Auf regionaler Ebene werden im Bereich Erziehung und Ausbildung fast flächendeckend Hundekurse angeboten. Die Erziehung zum alltagstauglichen Hund steht dabei im Vordergrund. Es werden jedoch auch Fährten- und Unterordnungskurse angeboten.
Nach einer eigenen Prüfungsordnung können bundesweit anerkannte Prüfungen abgelegt werden. Damit sollen insbesondere auch die Bemühungen um die Verbesserung des Ansehens des Hundes in unserer Gesellschaft unterstützt, aber dem einzelnen Hundebesitzer auch die Möglichkeit geboten werden, Anleitung in der Erziehung seines Hundes zu erhalten.
Erziehung und Ausbildung ist somit vorbeugender Tierschutz.
Obmann für Erziehung und Ausbildung

Anni Warfen
Lindenstr.14
23795 Söhren
04553-310
Neue Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP)
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Auf den Übungs- und Ausbildungsplätzen im SSV, auf denen die SSV-Übungsleiter/Anwärter tätig sind, ist eine Ausbildung entgegen wissenschaftlich anerkannten Erkenntnissen im Tierschutzbereich nicht gewünscht und gewollt.
Das heißt z. B., dass die SSV-Übungsleiter/Anwärter einen Hund mittels eines Stachelhalsbandes o. ä. nicht ausbilden bzw. jemandem nicht anraten dürfen, dies zu tun. Kein SSV-Übungsleiter/Anwärter ist vom SSV hierfür ausgebildet worden. Für die Verwendung von Elektroreizgeräten gibt es außerhalb des SSV nur wenige befähigte Ausbilder mit Qualifikation und Erlaubnis
(z. B. bei Polizeihunden).
Wir möchten der Öffentlichkeit gut erzogene, alltagstaugliche Sennenhunde präsentieren und die Ausbildung soll sowohl Hunden als auch Hundeführern Spaß und Freude machen.
Anni Warfen,
Obmann f. Erziehung
und Ausbildung im SSV
VDH-Beschluss zur Prüfungsordnung
Sperrfristen für tragende und säugende Hündinnen in sportlichen Prüfungen.
„Belastbarkeit von Hündinnen in der Zeit der frühen Trächtigkeit“
Der VDH-Vorstand hat in seinen Sitzungen am 4. Januar und 30. Mai 2013 folgende Änderung
der Prüfungsordnungen im Bereich Hundesport und Gebrauchshundewesen beschlossen:
Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt in keiner Prüfung und keinem
Wettkampf innerhalb des Gebrauchshundsports, Windhundrennsports sowie aller
weiteren im VDH durchgeführten Hundesportarten geführt werden. Dieser Ausschluss
von sportlichen Prüfungsaktivitäten gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach
dem Wurftag.
Im Bereich Ausdauer darf ab dem Deckakt keine Belastung mehr stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Leif Kopernik
Geschäftsführer
Informationen für Prüfungsleiter und Meldestellen - Tollwutschutzimpfungen – Gültigkeit
Es mehren sich die Anfragen bezüglich der Gültigkeit der Tollwutschutzimpfung und Rückfragen von Wettkampfleitern und Meldestellen haben mich veranlasst die Informationen zu publizieren:Das Impfgesetz wurde vor einiger Zeit geändert und es ist folgendes zu beachten:
- Wenn der Impfschutz für die Dauer von drei Jahren geltend gemacht werden soll, ist dies nur dann möglich, wenn in dem blauen EU-Heimtierpass der impfende Tierarzt die Spalte "gültig bis ..." entsprechend ausgefüllt hat. Wurde hier kein Eintrag durch den Tierarzt vorgenommen, ist davon auszugehen, dass die Impfe nur 12 Monate gilt.
- Die Eintragung der Tollwutschutzimpfung in dem alten "gelben" Impfpass ist immer nur für 12 Monate anzuerkennen.
Der blaue EU-Heimtierpass ist ein amtliches Papier und nur solche Tierärzte, die eine Berechtigung haben, diese Pässe auszugeben, sind auch berechtigt Eintragungen vorzunehmen. Im Gegensatz zu den gelben Impfpässen, ist jeder einzelne EU-Heimtierpass offiziell registriert.
Weiter ist zu beachten, wenn ich mit meinem Hund auf Reisen gehe, kann es durchaus sein, dass ich im grenzüberschreitenden Verkehr die dreijährige Gültigkeit einer Impfung nicht anerkannt bekomme. Hier hat sich jeder selbst über die für ihn dann wichtigen Einreisebestimmungen kundig zu machen. Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG), die Kompetenz in Sachen Hundesport.
Einfacher reisen mit dem Hund – einheitliche EU-Bestimmungen ab 2012



